Startgelderstattung

Veröffentlicht am 21.02.2018

Beschluss der Leichtathletik

Wir möchten die Volksläufe in unserer Region unterstützen und haben deshalb beschlossen die Startgelder für alle Mitglieder von bis zu 40 Euro im Jahr mit Quittung zu erstatten. Einzureichen sind die Quittungen bis spätestens 20.12. des jeweiligen Jahres bei Ute Otzen (ute.otzen@leichtathletik-nussloch.de). Bitte gebt für die Erstattung eure IBAN an.

Folgende Läufe werden unterstützt:

  • Dreikönigslauf in Dielheim
  • Germanenlauf in St. Ilgen
  • Stadtlauf in Wiesloch
  • Frühlingslauf in Rot
  • Dünenlauf in Sandhausn
  • Golfparklauf in Rot
  • Nikolauslauf in Bad Schönborn (auch für unserer Walker interessant)
  • für die Walker zählt auch noch der Walkingtag in Dilsberg

Eure Vorstandschaft

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